Wir sind ihr Partner für ein aktives Unternehmen und steigern so die Attraktivität als Arbeitgeber sowie die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Beschäftigten.
Unser Team unterstützt unsere Partnerfirmen bei der Umsetzung eines Firmenfitness-Programms und der Betrieblichen Gesundheitsförderung.
Im Bereich Betriebliche Gesundheitsförderung analysieren wir gemeinsam mit ihnen die aktuelle Situation und entwickeln passend zu ihrem Unternehmen das richtige Konzept für sie und ihre Beschäftigten.
Dabei verfolgen wir mit den beschlossenen Maßnahmen folgende Ziele:
• Stärkung persönlicher Ressourcen der Beschäftigten
• Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer
• Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber
• Positive Gestaltung des Betriebsklimas
• Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer
• Steigerung der Produktivität und Kreativität der Beschäftigten
Folgende Leistungen können wir ihrem Unternehmen anbieten:
• Aktionstage zu den Themen Bewegung und Gesundheit im Unternehmen
• Vorträge zu Themen wie z.B. Ernährung, Bewegung, Entspannung uvm.
• Präventionskurse nach § 20 SGB V Rückenkraftzirkel, Trampolintraining und Beweglichkeitszirkel
• Kurse und Workshops direkt im Unternehmen
• Aktive Mittagspause
Der jährliche Freibetrag für steuerfreie Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung liegt bei 600.00 € je Mitarbeiter. Mit unseren nach § 20 SGB V zertifizierten Kursangeboten (Rückenkraftzirkel, Beweglichkeitszirkel und Trampolintraining) können Arbeitgeber den jährlichen Freibetrag optimal für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter nutzen.
Im Bereich Firmenfitness bieten wir ihrem Unternehmen verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Konditionen an. Damit ermöglichen sie ihren Beschäftigten ein hochwertiges Training bei uns und schaffen so einen attraktiven Ausgleich zur täglichen Arbeit.
Firmenfitness-Modelle
1.Mitgliedschaft mit Beteiligung des Arbeitgebers:
Der Arbeitgeber trägt einen Teil der monatlichen Mitgliedschaftsbeiträge. Der restliche Teil des Monatsbeitrags wird von den Mitarbeitern als Selbstzahler übernommen.
2.Mitgliedschaft mit voller Kostenübernahme durch den Arbeitgeber:
Der Arbeitgeber übernimmt die monatlichen Beiträge vollständig für seine Mitarbeiter.
Die Beiträge aus den Firmenfitness-Modellen können nicht im Rahmen der Förderung der Mitarbeitergesundheit nach § 3 Nr. 34 EStG in Anspruch genommen werden. Möglich ist allerdings die Anwendung der 44 Euro-Freigrenze für Sachzuwendungen nach § 8 Abs. 2 EStG.
Kontakt:
Email: christoph.heimann@sportpark-sachsenheim.de
Fon: 07147-900226 (Ansprechpartner Herr Christoph Heimann)